Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände
Nach jahrelangem Rückgang verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik seit 2009 einen vergleichsweise hohen Anstieg der Zahlen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Jährlich werden rund 150.000 Fälle und ein Schaden von über 420 Millionen Euro erfasst, Tendenz steigend. Neben materiellen Schäden sind häufig psychische Belastungen bis hin zu Traumatisierung eine Folge für die Betroffenen und können deren Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen. Nahezu jedes fünfte Opfer zieht nach der Tat aus seiner Wohnung aus.
Die Polizei kann dieses Problem jedoch nicht alleinelösen. Es gilt daher, das Augenmerk auch auf die Eigenvorsorge zu richten durch:
» Einbau von Sicherheitstechnik,
» sicherheitsbewusstes Verhalten und
» Aufmerksamkeit im Wohnumfeld.
Denn nachweislich misslingen über 41 Prozent der Einbrüche nicht zuletzt durch vorhandene Sicherungseinrichtungen und eine aufmerksame Nachbarschaft. Dies zeigt: Präventionsmaßnahmen lohnen sich! Investieren Sie deshalb in Sicherheitstechnik – hierzu bietet die KfW-Bank Förderprodukte im Auftrag der Bundesregierung für finanzielle Anreize.
Wer kann Förderanträge stellen?
Natürliche Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal
zwei Wohneinheiten
Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
sowie Eigentumswohnungen
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
Mieter => Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter wird empfohlen.
Was wird gefördert?
− Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Nachrüstung von Haus- und
Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
− Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
− Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden
− Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Alarmanlagen von Jablotron)
− Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Finanzierung als Zuschuss (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455))
20 % auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten
10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag, maximal bis 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit
Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW-Bank im Zuschußportal bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
Link zum Zuschußportal > Kfw-Bank
Die Maßnahmen zum Einbruchschutz dürfen NUR durch
zertifizierte Fachunternehmen
wie WIR es sind ausgeführt werden!
Es gelten im Einzelfall die in der Beschreibung der jeweiligen Maßnahme genannten Anforderungen gemäß DIN.
Link zur Seite der Kfw-Bank für weitere Infos!
Investitionszuschuß Einbruchsschutz
Darüber hinaus können Sie sich bei Versicherungsunternehmen über einen Nachlass auf die Zahlung zur Hausratsversicherung beim Einbau entsprechender Sicherheitstechnik erkundigen.